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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/03/0322 E 16. Jänner 1985 VwSlg 11641 A/1985 RS 1Stammrechtssatz
Durch die Einfügung des Abs 1a in den § 101 des KFG mit der 4. KFG-Novelle, BGBl Nr 615/1977, wurde eine zusätzliche (strafrechtliche) Verantwortlichkeit des Anordnungsbefugten eingeführt. Der Lenker und der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges wurden dadurch der ihnen obliegenden Verpflichtungen, etwa hinsichtlich der Beladung des Kraftfahrzeuges, nicht enthoben.Durch die Einfügung des Absatz eins a, in den Paragraph 101, des KFG mit der 4. KFG-Novelle, Bundesgesetzblatt Nr 615 aus 1977,, wurde eine zusätzliche (strafrechtliche) Verantwortlichkeit des Anordnungsbefugten eingeführt. Der Lenker und der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges wurden dadurch der ihnen obliegenden Verpflichtungen, etwa hinsichtlich der Beladung des Kraftfahrzeuges, nicht enthoben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983030141.X01Im RIS seit
11.07.2001