RS Vwgh 1985/1/16 82/11/0279

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Veröffentlicht am 16.01.1985
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Rechtssatz

§ 30 KJBG setzt keinen Antrag (keine Anzeige) des Arbeitsinspektorates voraus.Paragraph 30, KJBG setzt keinen Antrag (keine Anzeige) des Arbeitsinspektorates voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1982110279.X01

Im RIS seit

16.01.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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