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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §11 Abs1;Rechtssatz
Die Anfechtung der Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages betreffend Versäumung der Berufungsfrist gegen ein Straferkenntnis ist eine Verwaltungsstrafsache iSd § 11 Abs 1 VwGG.Die Anfechtung der Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages betreffend Versäumung der Berufungsfrist gegen ein Straferkenntnis ist eine Verwaltungsstrafsache iSd Paragraph 11, Absatz eins, VwGG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020016.X01Im RIS seit
03.03.2005Zuletzt aktualisiert am
29.07.2009