RS Vwgh 1985/1/17 85/02/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1985
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §11 Abs1;

Rechtssatz

Die Anfechtung der Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages betreffend Versäumung der Berufungsfrist gegen ein Straferkenntnis ist eine Verwaltungsstrafsache iSd § 11 Abs 1 VwGG.Die Anfechtung der Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages betreffend Versäumung der Berufungsfrist gegen ein Straferkenntnis ist eine Verwaltungsstrafsache iSd Paragraph 11, Absatz eins, VwGG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985020016.X01

Im RIS seit

03.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten