RS Vwgh 1985/1/22 82/07/0093

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Veröffentlicht am 22.01.1985
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §5 Abs2 impl;
WRG 1959 §9 Abs2 impl;
WRG 1959 §9 Abs3 impl;

Rechtssatz

Ein Beseitigungsauftrag gem § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 auf Verlangen des Betroffenen ist nur in jenem Umfang zulässig, als dies der Schutz seiner Rechte erfordert.Ein Beseitigungsauftrag gem Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 auf Verlangen des Betroffenen ist nur in jenem Umfang zulässig, als dies der Schutz seiner Rechte erfordert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1982070093.X01

Im RIS seit

19.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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