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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Tritt im Verfahren der Entziehung der Lenkerberechtigung die Rechtskraft einer von der Unterbehörde zugrundegelegten Bestrafung erst im Berufungsverfahren ein, dann kann die Berufungsbehörde den unterbehördlichen Ausspruch (insoweit) auch in Ausübung ihrer Kontrollfunktion (Hinweis auf E vom 28.11.1983, 81/11/0270) bestätigen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984110262.X02Im RIS seit
11.03.2005