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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs2;Rechtssatz
Hat die Behörde den Bescheid nachgeholt, so ist auf die Frage, ob und welche Entscheidung der VwGH an Stelle der belangten Behörde zu treffen gehabt hätte, nicht einzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984100158.X02Im RIS seit
31.01.2005