Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z2;Rechtssatz
Eine regelmäßige Mitarbeit einer Person im Betrieb ihres Schwagers kann zwar von vornherein nicht als Ausfluss einer familienrechtlichen Mitarbeitsverpflichtung gewertet werden; deren Fehlen rechtfertigt aber andererseits nicht ohne weiteres den Schluss, dass deshalb allein ein arbeitsvertragliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Es könnte ja auch eine auf Grund eines "freien" Dienstverhältnisses oder dem Rechtsgrund erfolgende Tätigkeit entfaltet werden, allenfalls als Gefälligkeit, Entgelt als "Taschengeld" oder "Unterstützung" (Hinweis E 12.2.1982, 81/08/0035, E 26.2.1982, 3805/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983080157.X02Im RIS seit
04.11.2004