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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §135 idF 1976/018;Rechtssatz
Werden mit einem Bescheid mehrere trennbare Bauvorhaben bewilligt, tritt hinsichtlich der übrigen Vorhaben Teilrechtskraft ein, wenn nur einzelne Bauvorhaben von Nachbarn mittels Berufung angefochten würden.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984050203.X01Im RIS seit
24.09.2004