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L82000 BauordnungNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Der Nachbar besitzt im Rahmen des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens Parteistellung. Wurde von ihm ein Devolutionsantrag gestellt, ist über diesen zu entscheiden, auch wenn nur die Zurückweisung des Antrages dem Gesetz entspricht. Eine Säumnisbeschwerde ist mangels Entscheidung über den Devolutionsantrag zulässig.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Baurecht Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984050184.X01Im RIS seit
24.09.2004Zuletzt aktualisiert am
07.04.2010