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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Das Vorbringen, die Fahrten begannen nicht nur in der Betriebsstätte, sondern bewegten sich von Baustelle zu Baustelle, sodass der Betriebsinhaber schon deshalb genötigt sei, dem einzelnen Fahrer aufzutragen, selbst für die Kontrolle der kraftfahrrechtlichen Vorschriften zu sorgen, zeigt, dass die gegenüber den Lenkern bestehende Kontrollpflicht verkannt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020102.X04Im RIS seit
14.02.1985Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012