RS Vwgh 1985/2/14 84/02/0296

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Veröffentlicht am 14.02.1985
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0007/65 E 24. Februar 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Ob es sich bei einer Verkehrsfläche um eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 Abs 1 StVO handelt, ist nicht nach den Besitzverhältnissen und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund, sondern ausschließlich nach der Benützung und Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch zu beurteilen (Hinweis E OGH 29.11.1962, 11 Os 206/62).Ob es sich bei einer Verkehrsfläche um eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, StVO handelt, ist nicht nach den Besitzverhältnissen und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund, sondern ausschließlich nach der Benützung und Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch zu beurteilen (Hinweis E OGH 29.11.1962, 11 Os 206/62).

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984020296.X03

Im RIS seit

30.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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