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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §8 Abs4;Rechtssatz
Neben einem "neuen" Gehsteig besteht weiterhin der "alte" Gehsteig, ohne dass sich diesbezüglich die äußeren Merkmale geändert hätten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984020245.X01Im RIS seit
24.06.2004