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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs7;Rechtssatz
Ausführungen zur Vorschreibung von Kosten iSd § 89 a Abs 7 StVO hinsichtlich eines ohne Kennzeichen abgestellt gewesenen Pkws, welcher entfernt und aufbewahrt wurde, vor Abgabe einer "Verzichtserklärung" bezüglich dieses Fahrzeuges, wobei die Bfrin mit dieser Maßnahme hätte rechnen müssen und ihr daher der Eintritt der Voraussetzung für die Entfernung des Pkws bekannt war, sowie zur Kostenvorschreibung ohne vorangegangene Aufforderung gemäß § 89 a Abs 5 StVO.Ausführungen zur Vorschreibung von Kosten iSd Paragraph 89, a Absatz 7, StVO hinsichtlich eines ohne Kennzeichen abgestellt gewesenen Pkws, welcher entfernt und aufbewahrt wurde, vor Abgabe einer "Verzichtserklärung" bezüglich dieses Fahrzeuges, wobei die Bfrin mit dieser Maßnahme hätte rechnen müssen und ihr daher der Eintritt der Voraussetzung für die Entfernung des Pkws bekannt war, sowie zur Kostenvorschreibung ohne vorangegangene Aufforderung gemäß Paragraph 89, a Absatz 5, StVO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984020205.X01Im RIS seit
24.06.2004