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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1229;Rechtssatz
Der rechtsgeschäftlich zu Lebzeiten des Dotationspflichtigen durch Zusage begründete Anspruch auf Heiratsgut erlischt nicht mit dem Tode des Dotationspflichtigen und ist gegen den Nachlaß des Verstorbenen geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1982150167.X01Im RIS seit
18.02.1985