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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litc;Rechtssatz
§ 10 Abs 2 Z 7 lit d UStG 1972 verweist hinsichtlich des Begriffes der Wirtschaftstreuhandgesellschaft auf die betreffenden berufsrechtlichen Vorschriften; insofern ist für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Prüfung der Frage, welche Gesellschaft Wirtschaftstreuhandgesellschaft ist, kein Raum.Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 7, Litera d, UStG 1972 verweist hinsichtlich des Begriffes der Wirtschaftstreuhandgesellschaft auf die betreffenden berufsrechtlichen Vorschriften; insofern ist für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Prüfung der Frage, welche Gesellschaft Wirtschaftstreuhandgesellschaft ist, kein Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140117.X02Im RIS seit
19.02.1985