RS Vwgh 1985/2/19 84/14/0112

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Veröffentlicht am 19.02.1985
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §183 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Verschleppungsabsicht, wenn ohne nähere Begründung für das späte Vorbringen erstmals in der Berufungsverhandlung eine weitere neue Sachverhaltsdarstellung durch den Abgabepflichtigen vorgetragen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984140112.X02

Im RIS seit

19.02.1985

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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