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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Verschleppungsabsicht, wenn ohne nähere Begründung für das späte Vorbringen erstmals in der Berufungsverhandlung eine weitere neue Sachverhaltsdarstellung durch den Abgabepflichtigen vorgetragen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140112.X02Im RIS seit
19.02.1985Zuletzt aktualisiert am
27.07.2018