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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
Soweit den jährlichen "Entschädigungszahlungen" aber nach den Ermittlungsergebnissen eine "Wirtschaftserschwernis", nämlich den Entgang von Einnahmen, NICHT gegenübersteht, stellen diese Einkünfte schon begrifflich keine Entschädigungen iS des § 32 Z 1 lit a EStG dar. Für den Entschädigungsbegriff nach dieser Gesetzesstelle ist nämlich nicht die Bezeichnung im Bestand- oder Dienstbarkeitsvertrag entscheidend, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt.Soweit den jährlichen "Entschädigungszahlungen" aber nach den Ermittlungsergebnissen eine "Wirtschaftserschwernis", nämlich den Entgang von Einnahmen, NICHT gegenübersteht, stellen diese Einkünfte schon begrifflich keine Entschädigungen iS des Paragraph 32, Ziffer eins, Litera a, EStG dar. Für den Entschädigungsbegriff nach dieser Gesetzesstelle ist nämlich nicht die Bezeichnung im Bestand- oder Dienstbarkeitsvertrag entscheidend, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140107.X02Im RIS seit
19.02.1985Zuletzt aktualisiert am
23.11.2017