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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Rechtssatz
Die über eine Vorstellung gegen einen Mandatsbescheid entscheidende Behörde ist zur Bestätigung des Mandatsbescheides im Rahmen ihrer Kontrollfunktion (Hinweis auf E VS 28.11.1983, 82/11/0270) auch dann berechtigt, wenn die Entziehungszeit vom Zeitpunkt ihrer Entscheidung an gerechnet weniger als drei Monate beträgt. (Hinweis auf E vom 28.11.1983, 82/11/0270)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984110090.X01Im RIS seit
09.02.2005