RS Vwgh 1985/2/21 84/16/0027

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Veröffentlicht am 21.02.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wenn die Forderung bei der ebenfalls zur Steuerleistung herangezogenen Erwerberin uneinbringlich wird, liegt ein Ermessensspielraum in dieser Hinsicht für die Behörde nicht mehr vor (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984160027.X05

Im RIS seit

21.02.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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