RS Vwgh 1985/2/21 84/16/0027

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Veröffentlicht am 21.02.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0022 E 16. September 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an einen, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984160027.X04

Im RIS seit

21.02.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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