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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Auch bei ideellen Anteilen einer Liegenschaft genügt zur wirklichen Übergabe die außerbücherliche Übergabe. Bei gemeinsamen Gewahrsame genügt es, wenn der Beschenkte die tatsächliche Herrschaft über die Sache ausüben kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984160014.X01Im RIS seit
21.02.1985Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010