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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Um mit einem Begehren iSd § 42 Abs 4 VwGG durchzudringen, bedarf es der konkreten Benennung jener Gegenstände, deren Beschlagnahme aufgehoben werden soll.Um mit einem Begehren iSd Paragraph 42, Absatz 4, VwGG durchzudringen, bedarf es der konkreten Benennung jener Gegenstände, deren Beschlagnahme aufgehoben werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1982160155.X04Im RIS seit
21.02.1985Zuletzt aktualisiert am
05.06.2013