Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Eine Fahrtunterbrechung von einer halben Stunde ist für sich allein nicht geeignet, eine Unterbrechung des einheitlichen Tatvorsatzes des Täters zu bewirken, vielmehr kommt es auf das ursprünglich vom Täter beabsichtigte Ziel seiner Fahrt an (Hinweis E VS 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1980).
Schlagworte
Lenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985180028.X04Im RIS seit
28.07.2006Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018