RS Vwgh 1985/2/27 85/01/0031

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Veröffentlicht am 27.02.1985
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25/02 Strafvollzug

Rechtssatz

Die Überlassung eines Radiogerätes (Radiorecorders) steht im Widerspruch zu dem in § 58 Abs 1 StVG enthaltenen Auftrag an die Anstaltsorgane, die für die zentrale Ausstrahlung und damit allgemein für die Weitergabe an die Anstaltsinsassen geeigneten Rundfunksendungen auszuwählen.Die Überlassung eines Radiogerätes (Radiorecorders) steht im Widerspruch zu dem in Paragraph 58, Absatz eins, StVG enthaltenen Auftrag an die Anstaltsorgane, die für die zentrale Ausstrahlung und damit allgemein für die Weitergabe an die Anstaltsinsassen geeigneten Rundfunksendungen auszuwählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985010031.X02

Im RIS seit

25.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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