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25/02 StrafvollzugNorm
StVG §58 Abs1;Rechtssatz
Die Überlassung eines Radiogerätes (Radiorecorders) steht im Widerspruch zu dem in § 58 Abs 1 StVG enthaltenen Auftrag an die Anstaltsorgane, die für die zentrale Ausstrahlung und damit allgemein für die Weitergabe an die Anstaltsinsassen geeigneten Rundfunksendungen auszuwählen.Die Überlassung eines Radiogerätes (Radiorecorders) steht im Widerspruch zu dem in Paragraph 58, Absatz eins, StVG enthaltenen Auftrag an die Anstaltsorgane, die für die zentrale Ausstrahlung und damit allgemein für die Weitergabe an die Anstaltsinsassen geeigneten Rundfunksendungen auszuwählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985010031.X02Im RIS seit
25.01.2005