RS Vwgh 1985/2/27 85/01/0031

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Veröffentlicht am 27.02.1985
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25/02 Strafvollzug

Rechtssatz

Es besteht kein Anspruch des einzelnen Strafgefangenen auf verbindliche Berücksichtigung besonderer Programmwünsche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985010031.X01

Im RIS seit

25.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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