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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Abgabenbehörde hat den Denkvorgang darzulegen, der zu ihrem Schätzungsergebnis geführt hat. Nur so wird der VwGH in die Lage versetzt, die Rechtmäßigkeit des Schätzungvorganges hinsichtlich seiner Schlüssigkeit und Wirklichkeitsnähe zu überprüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130230.X01Im RIS seit
27.02.1985Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011