RS Vwgh 1985/2/27 84/13/0230

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Veröffentlicht am 27.02.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde hat den Denkvorgang darzulegen, der zu ihrem Schätzungsergebnis geführt hat. Nur so wird der VwGH in die Lage versetzt, die Rechtmäßigkeit des Schätzungvorganges hinsichtlich seiner Schlüssigkeit und Wirklichkeitsnähe zu überprüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984130230.X01

Im RIS seit

27.02.1985

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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