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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/11/0021 E 14. März 1984 RS 1Stammrechtssatz
Der Ausspruch, die Lenkerberechtigung werde "auf die Dauer der amtsärztlich festgelegten Nichteignung für ständig" entzogen, enthält kein Entscheidungsverbot von mindestens fünf Jahren, zumal wenn weder dem Spruch nach der Begründung des Bescheides zu entnehmen ist, dass im amtsärztlichen Gutachten eine Dauer der "Nichteignung (und bejahendenfalls welche) enthalten wäre. Gegen einen derartigen Bescheid ist sohin eine Berufung an den BM f. Verkehr unzulässig (Hinweis B 22.11.1983, 83/11/0258).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1982110173.X02Im RIS seit
15.11.2004