RS Vwgh 1985/2/28 85/02/0098

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Veröffentlicht am 28.02.1985
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StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
85/02/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1475/67 E 1. April 1968 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist Sache der Beweiswürdigung zu prüfen, ob ein nachträglicher Widerruf des Geständnisses glaubwürdig ist und durch entsprechende Beweise gestützt wird.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985020098.X03

Im RIS seit

15.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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