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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KDV 1967 §58 Abs1;Rechtssatz
Die Tatumschreibung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Lenken des Lkw's "auf der Westautobahn von Wien bis in das Gemeindegebiet von Böheimkirchen" überschritten zu haben, ist nicht hinreichend, da die Endpunkte des Straßenzuges unbestimmt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020095.X01Im RIS seit
16.03.2005