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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §8 Abs1 Z3 litb idF 1973/031;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0175 E 26. März 1982 RS 2Stammrechtssatz
Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung kommt es auf die vollzogene tatsächliche Nutzung oder zumindest auf die im Hinblick auf künftige Erträge tatsächlich gesetzten Bewirtschaftungshandlungen an. Die Verpflichtung zur Einhaltung von alp- und forstpolizeilichen Bestimmungen und deren Befolgung allein rechtfertigen eine solche Prognoseentscheidung nicht (Hinweis auf VwGH E vom 5.4.1972, 2367/71).
Hier: Behauptete ausschließliche Nutzung zweier im Zuge eines Almhüttentausches von einem unselbständigen Erwerbstätigen erworbene Waldparzellen als Erholungswald.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984080120.X01Im RIS seit
19.11.2004Zuletzt aktualisiert am
09.11.2012