RS Vwgh 1985/2/28 82/06/0027

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Veröffentlicht am 28.02.1985
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4;
AVG §68 Abs7;

Rechtssatz

Aus dem Wortlaut des § 68 Abs 4 AVG ("Außerdem können Bescheide von Amts wegen ...") und aus § 68 Abs 7 AVG ergibt sich, dass kein Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen auf Grund eines Antrages einer Partei besteht.Aus dem Wortlaut des Paragraph 68, Absatz 4, AVG ("Außerdem können Bescheide von Amts wegen ...") und aus Paragraph 68, Absatz 7, AVG ergibt sich, dass kein Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen auf Grund eines Antrages einer Partei besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1982060027.X01

Im RIS seit

03.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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