RS Vwgh 1985/3/6 84/13/0235

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Veröffentlicht am 06.03.1985
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wer dunkle Geschäfte tätigt oder getätigt zu haben behauptet, und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel nicht zweifelsfrei zu erhellen vermag, hat das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen (Hinweis E 3.6.1953, Zl 2829/52,VwSlg 778 F/1953, E 22.6.1967, Zl 153/65, 3632 F/1967

und 30.6.1971, 969/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984130235.X02

Im RIS seit

06.03.1985

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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