RS Vwgh 1985/3/6 84/13/0235

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.1985
beobachten
merken

Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ein ungeklärter Vermögenszuwachs rechtfertigt eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften (Hinweis auf Stoll, BAO-Handbuch S 425, sowie E 4.5.1983, 82/13/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984130235.X01

Im RIS seit

06.03.1985

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten