Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Das auf den Beschwerdefall anzuwendende VStG verbietet es - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall des Vorliegens eines Vernehmungsverbotes oder der Geltendmachung eines Entschlagungsrechtes - nicht, einen einer Verwaltungsstraftat Beschuldigten in einem gegen einen anderen an der Tat Mitbeteiligten geführten Verwaltungsstrafverfahrens als Zeugen einzuvernehmen.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Ermittlungsverfahren AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983170045.X01Im RIS seit
08.03.1985