RS Vwgh 1985/3/14 85/02/0116

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Veröffentlicht am 14.03.1985
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Der Gesetzgeber verfolgt mit der StVO die Absicht, die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985020116.X04

Im RIS seit

17.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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