RS Vwgh 1985/3/18 84/12/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1985
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Rechtssatz

Eine mit "Mitteilung" überschriebene Erledigung hat grundsätzlich keinen Bescheidcharakter. Es ist daher gegen eine solche Erledigung eine Berufung unzulässig. (Hinweis auf B vom 15.12.1977, 0934/73)

Schlagworte

Einhaltung der Formvorschriften

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984120161.X02

Im RIS seit

30.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten