RS Vwgh 1985/3/18 84/12/0055

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Veröffentlicht am 18.03.1985
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Eine geringfügige Änderung in den Aufgaben eines Beamten ist nicht als "Abberufung von der bisherigen Verwendung" zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984120055.X01

Im RIS seit

21.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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