RS Vwgh 1985/3/18 84/12/0011

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Veröffentlicht am 18.03.1985
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Der VwGH vermag selbst, wenn die Änderung des Dienstsystems unzweckmäßig sein sollte, darin noch keine sachlich unbegründete Organisationsänderung zu erblicken. (Hinweis auf E vom 15.11.1982, 82/12/0065)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984120011.X02

Im RIS seit

11.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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