RS Vwgh 1985/3/19 84/14/0144

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Veröffentlicht am 19.03.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Besprechung in: AnwBl 1986/1 S 95;

Rechtssatz

Ist durch Stichproben anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellt, daß zu geringe Entgelte erklärt wurden, weil Differenzen zwischen Belegen und Eintragungen in Aufzeichnungen (Handakten eines Rechtsanwaltes) bestehen, ist die Schätzungsbefugnis gegeben und die Anwendung eines Sicherheitszuschlages berechtigt. Dabei ist es nicht unangemessen, den Sicherheitszuschlag für den ungeprüft gebliebenen Teil in einem entsprechenden Vielfachen der aus Anlaß der Stichproben festgestellten Unvollständigkeiten auszumessen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984140144.X02

Im RIS seit

19.03.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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