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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1986/1 S 95;Rechtssatz
Haben sich bei Stichproben die den Abgabenerklärungen zu Grunde liegenden Aufzeichnungen als unvollständig erwiesen, so steht es dem Abgabepflichtigen frei, nachzuweisen, daß seine Aufzeichnungen im übrigen vollständig seien. Auf welche Weise dieser Nachweis erbracht werden könnte, hat der Abgabepflichtige, der allein wissen kann, welches Material ihm hiefür zur Verfügung stünde, zu überlegen und nicht die Abgabenbehörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140144.X01Im RIS seit
19.03.1985