RS Vwgh 1985/3/19 84/14/0144

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Veröffentlicht am 19.03.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Besprechung in: AnwBl 1986/1 S 95;

Rechtssatz

Haben sich bei Stichproben die den Abgabenerklärungen zu Grunde liegenden Aufzeichnungen als unvollständig erwiesen, so steht es dem Abgabepflichtigen frei, nachzuweisen, daß seine Aufzeichnungen im übrigen vollständig seien. Auf welche Weise dieser Nachweis erbracht werden könnte, hat der Abgabepflichtige, der allein wissen kann, welches Material ihm hiefür zur Verfügung stünde, zu überlegen und nicht die Abgabenbehörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984140144.X01

Im RIS seit

19.03.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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