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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §279 Abs1;Rechtssatz
Wird in einem Berufungsvorlageantrag das Begehren gestellt, zu entscheiden, "ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens" hinsichtlich früherer Veranlagungsjahre erfolgen soll, ist die Berufungsbehörde nicht gehalten, über diesen Antrag vor Erledigung der Berufung zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140139.X08Im RIS seit
19.03.1985