RS Vwgh 1985/3/19 84/07/0284

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Veröffentlicht am 19.03.1985
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §13 Abs2;
WRG 1959 §64 Abs1 lita;
WRG 1959 §68;
WRG 1959 §9 Abs2;

Rechtssatz

Übersteigen die bereits bestehenden (hier z.T. nach der Regel des § 13 Abs 2 WRG 1959 bemessenen) Wasserbezugsrechte die festgestellte Quellschüttung, dann ist der Anschluss eines weiteren Bezugsberechtigten geeignet, die bereits bestehenden Wasserbezugsrechte aus der strittigen Quelle zu beeinträchtigen.Übersteigen die bereits bestehenden (hier z.T. nach der Regel des Paragraph 13, Absatz 2, WRG 1959 bemessenen) Wasserbezugsrechte die festgestellte Quellschüttung, dann ist der Anschluss eines weiteren Bezugsberechtigten geeignet, die bereits bestehenden Wasserbezugsrechte aus der strittigen Quelle zu beeinträchtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984070284.X01

Im RIS seit

09.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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