Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Wird die Herkunft finanzieller Mittel aus dem nächsten Verwandtenkreis behauptet (Schenkung, Verwandtendarlehen), so ist es unglaubwürdig, daß nur der Steuerberater des Abgabepflichtigen sachdienliche Auskünfte hierüber zu geben vermag. Gleiches gilt für behauptete Spielgewinne. Wird
derartiges erstmals in einem späteren Stadium des Verfahrens vorgebracht, und hat sich der Abgabepflichtige bis dahin wiederholt geweigert, Auskünfte über die Herkunft der Mittel zu geben, dann drängt sich geradezu der Verdacht der Wahrheitswidrigkeit seiner Angaben auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130031.X01Im RIS seit
20.03.1985