RS Vwgh 1985/3/20 84/13/0031

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Veröffentlicht am 20.03.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wird die Herkunft finanzieller Mittel aus dem nächsten Verwandtenkreis behauptet (Schenkung, Verwandtendarlehen), so ist es unglaubwürdig, daß nur der Steuerberater des Abgabepflichtigen sachdienliche Auskünfte hierüber zu geben vermag. Gleiches gilt für behauptete Spielgewinne. Wird

derartiges erstmals in einem späteren Stadium des Verfahrens vorgebracht, und hat sich der Abgabepflichtige bis dahin wiederholt geweigert, Auskünfte über die Herkunft der Mittel zu geben, dann drängt sich geradezu der Verdacht der Wahrheitswidrigkeit seiner Angaben auf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984130031.X01

Im RIS seit

20.03.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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