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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs3;Rechtssatz
Wird die Zusatzrente nach § 13 Abs 3 gewährt, so kommt in der Folge die Anwendung des § 52 Abs 2 nicht in Betracht.Wird die Zusatzrente nach Paragraph 13, Absatz 3, gewährt, so kommt in der Folge die Anwendung des Paragraph 52, Absatz 2, nicht in Betracht.
Schlagworte
Leidenszustand Maßgebende Veränderung Veränderungen der EinkommensverhältnisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984090209.X05Im RIS seit
27.12.2004