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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §48a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/09/0062 E 28. Februar 1983 RS 2Stammrechtssatz
§ 48 Abs 2 KOVG 1957 bezieht sich nicht auf die Verpflichtung zum Rückersatz zu Unrecht empfangener Rentenbezüge. Aus dieser Bestimmung kann daher ein Eintrittsrecht in das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht abgeleitet werden.Paragraph 48, Absatz 2, KOVG 1957 bezieht sich nicht auf die Verpflichtung zum Rückersatz zu Unrecht empfangener Rentenbezüge. Aus dieser Bestimmung kann daher ein Eintrittsrecht in das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983090029.X03Im RIS seit
09.11.2004