RS Vwgh 1985/3/20 83/09/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1985
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §48a;
  1. KOVG 1957 § 48a heute
  2. KOVG 1957 § 48a gültig ab 01.07.1972 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/09/0062 E 28. Februar 1983 RS 2

Stammrechtssatz

§ 48 Abs 2 KOVG 1957 bezieht sich nicht auf die Verpflichtung zum Rückersatz zu Unrecht empfangener Rentenbezüge. Aus dieser Bestimmung kann daher ein Eintrittsrecht in das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht abgeleitet werden.Paragraph 48, Absatz 2, KOVG 1957 bezieht sich nicht auf die Verpflichtung zum Rückersatz zu Unrecht empfangener Rentenbezüge. Aus dieser Bestimmung kann daher ein Eintrittsrecht in das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983090029.X03

Im RIS seit

09.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten