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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §225 Abs1;Rechtssatz
Dem im Spruch eines die Sachhaftung geltendmachenden Bescheides enthaltenen Hinweis, die Verwertung des beschlagnahmten Gegenstandes könne durch Bezahlung des Abgabenbetrages innerhalb einer bestimmten Frist abgewendet werden, kommt normativer Gehalt nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983160110.X03Im RIS seit
21.03.1985Zuletzt aktualisiert am
09.11.2009