RS Vwgh 1985/3/21 83/16/0110

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Veröffentlicht am 21.03.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Dem im Spruch eines die Sachhaftung geltendmachenden Bescheides enthaltenen Hinweis, die Verwertung des beschlagnahmten Gegenstandes könne durch Bezahlung des Abgabenbetrages innerhalb einer bestimmten Frist abgewendet werden, kommt normativer Gehalt nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983160110.X03

Im RIS seit

21.03.1985

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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