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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §78 Abs1;Rechtssatz
Bloße wirtschaftliche Interessen - so etwa die tatsächliche Tragung von Abgaben eines anderen - können die Parteistellung des wirtschaftlich Belasteten nicht begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1983160110.X01Im RIS seit
21.03.1985Zuletzt aktualisiert am
09.11.2009