RS Vwgh 1985/3/21 83/08/0179

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Veröffentlicht am 21.03.1985
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21/04 Genossenschaftsrecht

Beachte

Besprechung in: RdA 4,5/1986, S 336;

Rechtssatz

Sowohl bei der Verschmelzung durch Aufnahme als auch bei der Verschmelzung durch Neubildung tritt Gesamtrechtsnachfolge ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983080179.X01

Im RIS seit

27.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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