RS Vwgh 2007/9/19 2004/13/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4;
EStG 1988 §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/13/0254 E 28. November 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die Zuführung von Mitteln an die Gesellschaft durch den Gesellschafter ist grundsätzlich als Einlage anzusehen, die beim Gesellschafter als eine Form der Verwendung seines Einkommens zunächst steuerneutral ist und im Falle der Zugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung zu einem Betriebsvermögen im Wert dieser Beteiligung aktiviert ausgewiesen werden muss. Die Leistungen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft sind daher als zusätzliche Anschaffungskosten der Beteiligung zu behandeln (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004130050.X01

Im RIS seit

16.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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