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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Partiarisches Darlehen der Ehegattin mit 20 % Gewinnbeteiligung und Wertsicherung, ohne Verlustbeteiligung, Mindestverzinsung 3 % der Darlehenssumme, Höchstverzinsung 25 % der Darlehenssumme, dreimonatige Kündigungsfrist, Mitwirkung der Ehegattin im Betrieb, ist, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Ertragslage überdies nicht zu erwarten war, als im Wirtschaftsverkehr zwischen Familienfremden nicht als üblich anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140122.X02Im RIS seit
26.03.1985